gegangen. A._____ habe damals an Unterleibsschmerzen gelitten und dem Beschuldigten erklärt, keinen Geschlechtsverkehr haben zu wollen, was dieser ignoriert habe. Er habe sich jeweils über ihre Äusserung, keinen Geschlechtsverkehr zu wollen, hinweggesetzt, habe sie ins Schlafzimmer oder Wohnzimmer gezerrt und habe sie bei Fluchtversuchen festgehalten. Er habe sodann mehrfach ihre Kleidung zerrissen bzw. heruntergezogen, sich auf sie gelegt, ihre Beine gewaltsam auseinandergerückt und den vaginalen Geschlechtsverkehr vollzogen. Er habe sie dabei an den Armen festgehalten, entweder oberhalb des Kopfes oder indem er sie in die Matratze gedrückt habe. Er habe somit physische Gewalt eingesetzt.