In tatsächlicher Hinsicht ist sie gestützt auf die Aussagen von A._____ davon ausgegangen, dass der Beschuldigte im Zeitraum zwischen Juli 2019 und Ende Dezember 2019 von seiner Ehefrau fünf bis sechs Mal vaginalen Geschlechtsverkehr durch physische Gewalt erzwungenen habe. Den Vergewaltigungen seien stets Schläge oder Drohungen voraus- -4-