die Auferlegung der Verfahrenskosten sowie die Rückzahlungspflicht der Entschädigung des amtlichen Verteidigers sowie der unentgeltlichen Vertreterin der Privatklägerin angefochten. In den übrigen Punkten (Verfahrenseinstellungen, Freisprüche [Freiheitsberaubung gemäss Anklageziffer 2.2; Nötigung gemäss Anklageziffer 3], Schuldspruch wegen mehrfachen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung [