Die Berufung des Beschuldigten richtet sich gegen die Schuldsprüche der mehrfachen Vergewaltigung (Anklageziffern 1.1, 1.2, 1.3, 1.4), der mehrfachen Freiheitsberaubung (Anklageziffer 2.1), der mehrfachen Drohung (Anklageziffern 4.1, 4.2, 4.3), der mehrfachen, teilweise versuchten, einfachen Körperverletzung (Anklageziffern 5.4, 5.5, 5.6) und der mehrfachen Beschimpfung (Anklageziffern 6.6, 6.7, 6.8). Damit einhergehend sind das Strafmass – mit Ausnahme der Busse für den nicht angefochten Schuldspruch wegen mehrfachen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung –, die Landesverweisung, die Zivilforderung der Privatklägerin,