1. Die Berufung des Beschuldigten richtet sich gegen die Schuldsprüche der mehrfachen Vergewaltigung (Anklageziffern 1.1, 1.2, 1.3, 1.4), der mehrfachen Freiheitsberaubung (Anklageziffer 2.1), der mehrfachen Drohung (Anklageziffern 4.1, 4.2, 4.3), der mehrfachen, teilweise versuchten, einfachen Körperverletzung (Anklageziffern 5.4, 5.5, 5.6) und der mehrfachen Beschimpfung (Anklageziffern 6.6, 6.7, 6.8).