3.3. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 7. und 8. Mai 2024 beantragten die Privatklägerin A._____ und die Staatsanwaltschaft je die Abweisung der Berufung. 3.4. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahmen des Beschuldigten und der Privatklägerin A._____ fand am 11. September 2024 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: