3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 21. Dezember 2023 hat der Beschuldigte die vorinstanzlichen Schuldsprüche wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher Freiheitsberaubung, mehrfacher Drohung, mehrfacher, teilweise versuchter einfacher Körperverletzung und mehrfacher Beschimpfung und damit einhergehend die Strafzumessung, die Landesverweisung und die Zivilforderung angefochten. 3.2. Der Beschuldigte reichte am 17. April 2024 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein. -3-