In einem Fall sprach es den Beschuldigten vom Vorwurf der Freiheitsberaubung (Anklageziffer 2.2) und vom Vorwurf der Nötigung (Anklageziffer 3) frei. Im Übrigen verurteilte es den Beschuldigten wegen mehrfacher Vergewaltigung (Anklageziffern 1.1, 1.2, 1.3, 1.4), mehrfacher Freiheitsberaubung (Anklageziffer 2.1), mehrfacher Drohung (Anklageziffern 4.1, 4.2, 4.3), mehrfacher, teilweise versuchter einfacher Körperverletzung begangen zum Nachteil der Ehegattin (Anklageziffern 5.4, 5.5 [Versuch], 5.6), mehrfacher Beschimpfung (Anklageziffern 6.6, 6.7, 6.8) sowie mehrfachen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung (Anklageziffer 7) zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren,