9.4. [in Rechtskraft erwachsen] Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden dem Beschuldigten herausgegeben: - Digitalwaage Triton T2, HD Pos. 2 - Papiertüte mit diversen ungebrauchten Minigrip-Säcklein, verschiedene Grössen, HD Pos. 3 - diverse ungebrauchte Minigrip-Säcklein, HD Pos. 4 - schwarzer Beutel, HD Pos. 5 Werden diese Gegenstände vom Beschuldigten nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 9.5. [in Rechtskraft erwachsen] Die beschlagnahmten Fr. 9'662.70 werden zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet. - 45 -