9. 9.1. [in Rechtskraft erwachsen] Das beschlagnahmte Klappmesser mit automatischem Mechanismus, HD Pos. 100, wird gestützt auf Art. 31 WG i.V.m. § 30 Abs. 1 der kantonalen Polizeiverordnung (PolV) zuständigkeitshalber an die Kantonspolizei, Fachstelle SIWAS, überwiesen. 9.2. [in Rechtskraft erwachsen] Folgende beschlagnahmten Betäubungsmittel und Substanzen werden eingezogen: - 44 -