7. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. o StGB für die Dauer von 9 Jahren des Landes verwiesen. Die Landesverweisung ist im Schengener Informationssystem (SIS) auszuschreiben. 8. 8.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger B._____ eine Genugtuung von Fr. 1'500.00 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 7. Oktober 2020 zu bezahlen. 8.2. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilklage des Privatklägers B._____ wird im Übrigen auf den Zivilweg verwiesen.