9.7. Die Landesverweisung dauert 5 bis 15 Jahre. Der Beschuldigte wird vorliegend wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen einer einfachen Körperverletzung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe sowie wegen einer Vielzahl weiterer Delikte zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt. Dem Beschuldigten kann zudem keine positive Legalprognose gestellt werden. Die von der Vorinstanz angeordnete Landesverweisung für die Dauer von 9 Jahren erscheint bei einer Gesamtwürdigung aller relevanter Umstände und unter Berücksichtigung des Schuld- und Verhältnismässigkeitsprinzips angemessen.