Beim Beschuldigten ist keine nachhaltige Einsicht und aufrichtige Reue in sein Verhalten auszumachen, da er nach seinem anfänglichen Geständnis darauf beharrt, dass der Grossteil des Kokains sowie die Anabolika für den Eigenkonsum bestimmt gewesen sei. Seine Legalprognose erweist sich als schlecht, wovon nicht zuletzt seine zahlreichen Verurteilungen zeugen (siehe dazu oben). - 39 -