Der Beschuldigte wollte mit dem Drogenhandel seine finanzielle Situation aufbessern, obwohl er eine 100 % IV-Rente erhielt und keine eigentliche finanzielle Notlage vorlag. Entsprechend schwer wiegt der Entscheid gegen das geschützte Rechtsgut und die damit von ihm geschaffene gesundheitliche Gefährdung Dritter, zumal er sich zusätzlich auch noch der einfachen Körperverletzung, der Widerhandlung gegen das Sportförderungsgesetz, der Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie der versuchten Nötigung und der Beschimpfung schuldig gemacht hat.