9.4.3. Betreffend die gesundheitliche Situation des Beschuldigten ist zu beachten, dass bei ihm im Mai 2013 eine chronische Hepatitis B diagnostiziert worden ist, welche jedoch mittels medikamentöser Behandlung soweit unter Kontrolle gebracht worden sei, dass sich die Leberwerte normalisiert hätten und das Virus im Blut nicht mehr nachweisbar sei (vgl. Gutachten S. 23). Weiter leidet der Beschuldigte an einer psychischen Störung sowie unter Depressionen.