Seine wirtschaftliche und berufliche Integration erweist sich als prekär. Der Beschuldigte hat keine Berufslehre abgeschlossen und sich mit Hilfsarbeiten über Wasser gehalten. Seit dem 27. April 2015 (mit Rückwirkung per 1. September 2014) bezieht er eine 100 % IV-Rente. Weiter bezog er in den Jahren 2013/2014 Sozialhilfe in Höhe von Fr. 36'937.85 (UA act. 569). Sodann weist sein Betreibungsregisterauszug (UA act. 7) 32 Verlustscheine im Gesamtbetrag von Fr. 48'163.45 auf.