Der heute 41-jährige Beschuldigte ist in der Türkei geboren und bis zu seinem neunten Lebensjahr auch dort aufgewachsen. Im Rahmen eines Familiennachzugs ist er 1992 in die Schweiz gekommen und verfügt seither über eine Aufenthaltsbewilligung B (MIKA-Akten, UA act. 14; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 4). Er lebt somit seit über 30 Jahren in der Schweiz und hat einen Teil seiner Kindheit und Jugendjahre hier verbracht.