Unter diesen Umständen, sofern die Behandlung von einem erfahrenen forensischen Therapeuten geleitet wird, ist die Therapierbarkeit und die damit einhergehende Reduktion des Rückfallrisikos – zumindest in beschränktem Umfang – zu bejahen, sodass eine Behandlung zu versuchen ist. Es ist somit eine ambulante Massnahme im Sinne von Art. 63 StGB anzuordnen. 9. 9.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. o StGB für 9 Jahre des Landes verwiesen.