Anlässlich der Berufungsverhandlung zeigte sich, dass sich der Beschuldigte freiwillig in eine kürzere stationäre Therapie begeben hat und seither im monatlichen Rhythmus zur Therapie geht (Eingabe anlässlich der Berufungsverhandlung: Bestätigung der freiwilligen Behandlung in der PDAG). Es zeigte sich jedoch auch, dass für den Beschuldigten die Depression resp. deren Behandlung im Vordergrund steht (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 4 und 9). Von einer eigentlichen deliktorientierten Therapie ist nicht auszugehen und die Bereitschaft sich wegen der dissozialen Persönlichkeitsstörung therapieren zu lassen, scheint gering. Dieser zweifelhaften Bereitschaft ist gemäss Dr. med.