Auch sei, aufgrund der Kritikempfindlichkeit und Kränkungsbereitschaft des Beschuldigten, mit Schwierigkeiten zu rechnen, eine stabile therapeutische Beziehung aufzubauen. Ein Behandlungsversuch sollte aus Sicht der Gutachterin jedoch angesichts der ungünstigen Legalprognose unternommen werden. Der Fokus der Behandlung sollte primär auf der Persönlichkeitsstörung sein. Eine reine suchtspezifische Behandlung oder eine ausschliessliche therapeutische Ausrichtung auf die depressive Symptomatik greife zu kurz (Gutachten S. 51 und 55).