_ sind die Erfolgsaussichten einer therapeutischen Massnahme als unsicher zu bezeichnen. Der bisherige Behandlungsverlauf des Beschuldigten in Bezug auf seine somatoforme Störung und der depressiven Symptomatik zeige eine brüchige Behandlungscompliance, was von der Gutachterin auch auf die schwere Persönlichkeitsproblematik zurückgeführt wird. Der Beschuldigte könnte therapeutische Interventionen als kränkend und einschränkend erleben, was seine Behandlungsmotivation beeinträchtigen könnte. Auch sei, aufgrund der Kritikempfindlichkeit und Kränkungsbereitschaft des Beschuldigten, mit Schwierigkeiten zu rechnen, eine stabile therapeutische Beziehung aufzubauen.