Gemäss Gutachten von Dr. med. G._____ bestehe ein deutliches Rückfallrisiko für Gewaltdelikte im bisherigen Spektrum, wobei festzuhalten - 33 - sei, dass in einer affektiv aufgeladenen Situation aufgrund der erhöhten Impulsivität auch mit schwereren Gewaltdelikten zu rechnen sei. Ebenso könne ein deutliches Rückfallrisiko für Betäubungsmitteldelikte im bisherigen Spektrum festgehalten werden, wie auch für Delikte aus dem bisherigen Spektrum (Eigentumsdelikte, Strassenverkehrsdelikte, illegaler Waffenbesitz; Gutachten S. 53).