Sie erklärt sodann schlüssig und nachvollziehbar, wie sie zu dieser von der vom IV-Gutachter im Jahr 2019 gestellten Diagnose (emotional-instabile Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typus sowie histrionische und paranoide Persönlichkeitsstile) kommt. Der IV-Gutachter habe die Persönlichkeitsauffälligkeiten des Beschuldigten anders gewichtet, jedoch sei auch er zur selben Einschätzung wie sie gelangt, dass die Verhaltensauffälligkeiten und insbesondere die deliktischen Handlungen des Beschuldigten nicht auf die Lebererkrankung im Jahre 2013 zurückzuführen seien, sondern sich die Regelverletzungen des Beschuldigten bis in die Adoleszenz zurückverfolgen liessen.