Dr. med. G._____ stellt in ihrem Gutachten dem Beschuldigten die Diagnose einer antisozialen Persönlichkeitsstörung. Sie erklärt sodann schlüssig und nachvollziehbar, wie sie zu dieser von der vom IV-Gutachter im Jahr 2019 gestellten Diagnose (emotional-instabile Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typus sowie histrionische und paranoide Persönlichkeitsstile) kommt.