Zusammengefasst ist festzuhalten, dass das Gutachten von Dr. med. G._____ vom 5. Juli 2023 rechtmässig erstellt worden und darin transparent ausgewiesen ist, weshalb ein Aktengutachten vorliegend möglich ist und welche Diagnosen weshalb aufgrund der Aktenlage gestellt oder allenfalls nicht bestätigt werden können. 8.4. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer ambulanten therapeutischen Massnahme nach Art. 63 Abs. 1 StGB sind vorliegend erfüllt: