Insbesondere in Bezug auf die histrionischen Persönlichkeitsstile führte sie allerdings aus, dass sich diese gemäss dem IV-Gutachten durch ein theatralisches Auftreten und ein Betonen der Symptomatik gezeigt hätten, was allenfalls auf histrionische Persönlichkeitsstile hinweisen würde. Die Gutachterin machte also transparent, dass sie diese Diagnose mangels persönlicher Exploration nicht stellen kann, das im IV-Gutachten beschriebene Verhalten jedoch auf entsprechende Diagnose zutreffen würde. Auch zeigte die Gutachterin transparent auf, dass ihr aktuelle Informationen zur Suchtproblematik zum Gutachtenszeitpunkt fehlen würden (Gutachten S. 46). - 31 -