Eingabe anlässlich der Berufungsverhandlung: Behandlungsbestätigung der PDAG). Aufgrund seiner Erkrankung geht der Beschuldigte keiner Arbeit mehr nach und bezieht eine 100 % IV-Rente (GA act. 193; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 6). Eine erhöhte Strafempfindlichkeit lässt sich allerdings nur bei aussergewöhnlichen Umständen bejahen (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_18/2022 vom 23. Juni 2022 E. 2.6.1 mit Hinweisen). Solche sind vorliegend nicht gegeben, zumal den gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch im Strafvollzug Rechnung getragen werden kann.