Verschuldenserhöhend wirken sich die Beweggründe und die Art und Weise des Vorgehens bzw. die Verwerflichkeit des Handelns des Beschuldigten, das von einer erheblichen kriminellen Energie zeugt, aus. Der körperlich überlegene Beschuldigte ist im Rahmen eines Wortwechsels völlig grundlos und mit beachtlicher Impulsivität auf den an Krücken gehenden B._____ losgegangen. Dieser hatte denn auch keine Möglichkeit, den Angriff durch den Beschuldigten abzuwehren.