Der Tatbestand der einfachen Körperverletzung schützt die körperliche Integrität sowie die psychische Gesundheit (BGE 134 IV 189 E. 1.4). Der Beschuldigte hat B._____ im Lift angegangen und hat ihm einen Kopfstoss sowie Faustschläge versetzt. B._____ ist aufgrund des Kopfstosses nach hinten gegen die Liftecke gefallen und hat seine Krücke verloren. Als Folge erlitt B._____ Schmerzen in der linken Schläfe, Druckdolenzen am Rücken und über dem Knie sowie ein Hämatom am Oberschenkel. Er wurde dafür für einen Tag arbeitsunfähig geschrieben.