Entsprechend ist der Beschuldigte der Geldstrafe grundsätzlich zugänglich und diese erweist sich auch als zweckmässig. Mit Blick auf das jeweilige Verschulden ist – wie zu zeigen sein wird – für die einfache Körperverletzung eine Freiheitsstrafe und für die übrigen mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohten Delikte eine Geldstrafe auszusprechen.