Inzwischen sei der Lift in die 14. Etage gefahren, wo er den Lift unter den Faustschlägen des Beschuldigten habe verlassen können (UA act. 356). Er habe Schläge gegen den Kopf auf der linken Seite, den Nacken, den Rücken und auf die linke Hüfte erhalten (UA act. 358). Ebenso erklärte B._____ vor Vorinstanz, dass der erste Schlag mit dem Kopf ausgeführt worden und er dabei in die Ecke des Lifts gefallen sei. Ebenso schilderte er erneut Schläge gegen die Schulter, den unteren Rücken und das linke Bein (GA act. 103 Rückseite).