Letztlich ist die Videoaufnahme aus dem Lift jedoch ohnehin nicht von entscheidender Bedeutung, da sich der Sachverhalt auch anhand der detaillierten und widerspruchsfreien Aussagen des Geschädigten B._____ rechtsgenüglich erstellen lässt. So ist für das Obergericht auch ohne die Videoaufnahme erstellt, dass die körperliche Attacke des Beschuldigten auf B._____ die Grenze zur einfachen Körperverletzung klar überschritten hat und es sich nicht bloss um Tätlichkeiten handelt.