Eine (einfache) Körperverletzung liegt etwa vor, wenn dem Opfer innere oder äussere Verletzungen zugefügt werden, die mindestens eine gewisse Behandlung und Heilungszeit erfordern. Von einer Tätlichkeit ist hingegen auszugehen, wenn Schürfungen, Kratzwunden, Quetschungen oder bloss blaue Flecken offensichtlich so harmlos sind, dass sie in kürzester Zeit vorübergehen und ausheilen - 19 -