Der Beschuldigte gab sodann auch zu Protokoll, im Internet Bodybuildern Anabolika verkauft und dabei auch gewusst zu haben, dass er das nicht durfte (UA act. 102 f.). Anlässlich der Hauptverhandlung erklärte er sodann auf Ergänzungsfragen des Verteidigers, dass er selbst wieder mit dem Krafttraining habe anfangen und dabei für sechs Monate eine Kur habe machen und dabei pro Woche zwei bis drei Ampullen habe nehmen wollen (GA act. 117 Rückseite). Dasselbe brachte er anlässlich der Berufungsverhandlung vor (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 14 f.). Diese Vorbringen vermögen erneut nicht zu überzeugen. Während immerhin bei Drogen noch nachvollziehbar wäre, wenn der Eigenkonsum aufgrund von