Zugunsten des Beschuldigten ist daher von einem durchschnittlichen Reinheitsgrad auszugehen, wobei dieser im Jahre 2020 ca. 75 % betrug (SGRM, Gruppe Forensische Chemie, Statistik 2020 Cocain und Heroin, S. 8). Bei einer Gesamtmenge von 59.26 Gramm Kokain ist somit von rund 44 Gramm reinem Kokain auszugehen, wovon ein kleiner Teil im Umfang von rund 4 Gramm für den unregelmässigen Eigenkonsum des Beschuldigten abzuziehen ist.