Sodann lässt auch der Wert des sichergestellten Kokains von rund Fr. 2'500.00 (er habe Fr. 800.00 pro 10 Gramm bezahlt) nicht auf eine Vorratshaltung zum Eigenkonsum schliessen, zumal sich der Beschuldigte in sehr knappen finanziellen Verhältnissen befunden hatte (vgl. sogleich unten). Ein von ihm geltend gemachter Konsum von täglich 1 bis 2 Gramm zu je Fr. 80.00 hätte ihn pro Woche mindestens Fr. 560.00, im Monat mindestens Fr. 2'240.00 gekostet. Dies hätte der Beschuldigte aus seinen Einkünften aus der IV-Rente gar nicht finanzieren können. Anlässlich der Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht erklärte der Beschuldigte sogar explizit, dass das IV-Geld nicht ausgereicht habe resp.