Der anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichte Bericht zu Haaranalysen betrifft den Zeitraum von Ende Juli bis Ende Dezember 2019 und damit einen Zeitraum von über einem halben Jahr und mehr vor den ihm vorgeworfenen strafbaren Handlungen, weshalb er daraus nichts zu seinen Gunsten ableiten kann. Sodann lässt auch der Wert des sichergestellten Kokains von rund Fr. 2'500.00 (er habe Fr. 800.00 pro 10 Gramm bezahlt) nicht auf eine Vorratshaltung zum Eigenkonsum schliessen, zumal sich der Beschuldigte in sehr knappen finanziellen Verhältnissen befunden hatte (vgl. sogleich unten).