184 ff.). Selbst wenn dem beim Beschuldigten festgestellten Kokainkonzentrationswert nur eine beschränkte Aussagekraft zukommt, so spricht der bei ihm festgestellte Wert doch deutlich gegen einen sehr starken Kokainkonsum von mehreren Gramm pro Tag, wie er von ihm geltend gemacht wird. Der anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichte Bericht zu Haaranalysen betrifft den Zeitraum von Ende Juli bis Ende Dezember 2019 und damit einen Zeitraum von über einem halben Jahr und mehr vor den ihm vorgeworfenen strafbaren Handlungen, weshalb er daraus nichts zu seinen Gunsten ableiten kann.