Die beim Beschuldigten bestimmte Kokainkonzentration von 2636 pg/mg für den Zeitraum von Anfang September 2020 bis Anfang/Mitte November 2020 lässt zwar keine abschliessende Aussage über die Konsumhäufigkeit oder die Dosierung zu. Allerdings existieren gemäss Gutachten Vorschläge, wonach Kokainkonzentrationen über 20'000 pg/mg für einen sehr starken Konsum sprechen, Werte von 10'000 bis 20'000 pg/mg für einen täglichen bzw. starken Konsum und Werte von 1000 bis 10'000 pg/mg für einen höchstens wöchentlichen Konsum (UA act. 184 ff.).