Als Grund für das bisherige Abstreiten des Drogenkonsums nannte er eine Damenbekanntschaft sowie seine Familie, welche nichts von seinem Drogenkonsum erfahren sollten sowie Schamgefühle dem untersuchenden Polizisten gegenüber, welcher «den Traumkörper [hatte], den [er sich] immer gewünscht habe» (UA act. 238). Vor Vorinstanz machte er wiederum nur Aussagen zum Eigenkonsum, welchen er eingestand, wobei er jedoch auffällig oft mit seinem amtlichen Verteidiger Blickkontakt aufgenommen hat (vgl. Protokoll Hauptverhandlung, GA act. 108 Rückseite).