Vom gleichen Dealer habe er sodann auch das Heroin gekauft, welches er à 3 Gramm zu Fr. 240.00 habe verkaufen wollen (UA act. 203 ff.). Mit Blick auf diese widerspruchslosen, detaillierten und nachvollziehbaren Aussagen erscheinen die Aussagen des Beschuldigten - 11 -