Instruktion wird vom Beschuldigten selbst denn auch nicht geltend gemacht. Vor Obergericht machte er lediglich geltend, dass alles erfunden gewesen sei (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 17). Es ist jedoch auszuschliessen, dass die ehemalige amtliche Verteidigerin den Beschuldigten dahingehend instruiert hätte, von ihm nicht begangene Delikte zu erfinden und zu gestehen. Letztlich ist es jeder beschuldigten Person, welche auf ihr Aussageverweigerungsrecht hingewiesen wurde, unbenommen alle begangenen Straftaten gegenüber der Untersuchungsbehörde, auch entgegen einem allfälligen Rat durch die Verteidigung, darzulegen.