3.2. Mit Anschlussberufung vom 25. Januar 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft die Bestrafung des Beschuldigten mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren sowie die Landesverweisung für die Dauer von 12 Jahren. 4. Die Berufungsverhandlung fand am 8. November 2024 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: