Der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 26. November 2019 für 40 Tagessätze Geldstrafe à Fr. 30.00 gewährte bedingte Vollzug wurde nicht widerrufen, stattdessen wurde der Beschuldigte verwarnt und die Probezeit um 1 ½ Jahre verlängert. Sodann wurde eine ambulante therapeutische Massnahme angeordnet. Schliesslich wurde der Beschuldigte für 9 Jahre des Landes verwiesen mit Ausschreibung im SIS. Ferner wurde der Beschuldigte verpflichtet, dem Privatkläger B._____ eine Genugtuung von Fr. 1'500.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 7. Oktober 2020 zu bezahlen, im Übrigen wurde die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen.