2. Mit Urteil vom 26. September 2023 wurde der Beschuldigte vom Bezirksgericht Baden vom Vorwurf der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte freigesprochen, im Übrigen jedoch gemäss Anklage schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten, einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 50.00 sowie einer Busse von Fr. 400.00. Der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 26. November 2019 für 40 Tagessätze Geldstrafe à Fr. 30.00 gewährte bedingte Vollzug wurde nicht widerrufen, stattdessen wurde der Beschuldigte verwarnt und die Probezeit um 1 ½ Jahre verlängert.