5.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger A._____ für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 11'162.25 auszurichten. 5.3. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten für das erstinstanzliche Verfahren selbst zu tragen. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)