Der für die Hauptverhandlung geltend gemachte Aufwand ist zudem anhand der effektiven Dauer der Verhandlung auf 6.5 Stunden (statt 8 Stunden) festzusetzen. Insgesamt ist der geltend gemachte Aufwand damit um 7.56 Stunden auf 52.11 Stunden zu reduzieren.