Der Beschuldigte wendet sich gegen die Höhe der Parteientschädigung und beantragt, es sei maximal ein Gesamtaufwand von 31.75 Stunden zu entschädigen (Berufungsbegründung S. 5). Hinsichtlich der angekündigten Einstellung im Verfahren gegen den Mitbeschuldigten C._____ bringt er zudem vor, er müsse nicht für Kosten aufkommen, die in einem einzustellenden Verfahrensteil generiert worden seien, weshalb eine allfällige Entschädigung zu halbieren sei (Plädoyer Berufungsverhandlung S. 14).