__ als mit den menschenverachtenden Humanexperimenten nationalsozialistischer Ärzte vergleichbar dargestellt und A._____ dadurch jegliche Moral und Ethik abgesprochen wurde, erfolgten die Vorwürfe in einer – insbesondere im Kontext der Sitzung mit Verwaltungsratsmitgliedern, die eine sachliche Kritik ohne Weiteres hätten einordnen können – in einer derart unnötig übertriebenen, unnötig herabsetzenden und unangemessenen Form, dass dazu kein Anlass bestand. Der Beschuldigte hat denn auch eingeräumt, der Vorwurf in Bezug auf unethische Forschung sei «graduell natürlich nicht gleich» wie jener auf dem Bild der KZ-Ärzte (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7).