C._____ hat ausgesagt, er habe beim CEO interveniert und, nachdem er dort nicht weitergekommen sei, hätten sie diese Themen «weiter oben» vorbringen müssen (act. 833). Es ist damit von einem zureichenden Anlass, mit der Kritik an der Forschungstätigkeit von A._____ an Mitglieder des Verwaltungsrats des D._____ zu gelangen, auszugehen. Es muss jedoch auch ein zureichender Anlass bestanden haben, diese - 14 -